1 Einleitung

  1. Das Reitzentrum Salio befindet sich in Besiekierz Rudny 50, Gemeinde Zgierz.
  2. Zweck des Zentrums ist die Förderung des Reitsports unter Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen, dessen positive Einflüsse auf die körperliche Entwicklung, die Verbreitung gesunder Konkurrenz und sportlicher Haltung, insbesondere durch die Erfüllung folgender Aufgaben:
  • Lehre und Verbesserung des Reitens für Kinder, Jugendliche und Erwachsene;
  • Organisation von Freizeitreitritten, Ferienlagern und Reitcamps;
  • Organisation von Sportwettkämpfen und anderen Veranstaltungen, auch mit nicht-sportlichem Charakter;
  1. Neben den Aktivitäten zur Erreichung der oben genannten Ziele betreibt das Salio-Zentrum auch Pferdepensionen, ein Ferienresort sowie ein Restaurant.

2 Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für alle Personen auf dem Gelände des Zentrums.
  2. Jede Person, die das Gelände betritt, ist verpflichtet, sich mit der Hausordnung vertraut zu machen und diese einzuhalten.
  3. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Zentrums bedeutet die Anerkennung der Hausordnung.
  4. Das Zentrum übernimmt keine Haftung für Unfälle, die durch die Missachtung der Hausordnung verursacht werden.
  5. Veranstaltungen auf dem Gelände des Zentrums werden gemäß den geltenden Vorschriften sowie der Hausordnung durchgeführt.
  6. Der Zutritt zum Gelände des Zentrums ist untersagt für Personen, die:
  • sich aggressiv, provozierend oder auf andere Weise bedrohlich für Sicherheit oder Ordnung verhalten;
  • minderjährig unter 13 Jahren sind und nicht unter der Aufsicht eines Erwachsenen stehen.
  1. Personen auf dem Gelände des Zentrums sind verpflichtet, für Ordnung zu sorgen, Sicherheitsregeln einzuhalten, sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört werden, und Handlungen zu vermeiden, die Pferde erschrecken könnten.
  2. Insbesondere ist es auf dem Gelände verboten:
  • sich an anderen als den vorgesehenen Orten aufzuhalten;
  • Alkohol oder Rauschmittel zu konsumieren;
  • an nicht ausgewiesenen Stellen zu rauchen;
  • Gegenstände zu werfen oder Lärm zu verursachen, der Tiere erschrecken könnte;
  • Notdurft außerhalb der Toiletten zu verrichten, das Gelände zu verschmutzen oder die Infrastruktur zu beschädigen;
  • Einrichtungen des Zentrums unsachgemäß zu benutzen;
  • sich den Teichen auf weniger als 5 Meter zu nähern;
  • Gräben zu betreten;
  • sich dem Gelände rund um den Eselstall zu nähern;
  • sich Baustellen oder Bau- bzw. Landmaschinen zu nähern;
  • sich ohne Erlaubnis der Pferdekarussells und Paddocks zu nähern. Dabei wird darauf hingewiesen, dass das Karussell und die Paddock-Zäune unter Strom stehen können.
  1. Hunde dürfen das Gelände des Zentrums nur an der Leine betreten. Die Person, die den Hund mitbringt, ist für ihn verantwortlich und verpflichtet, die Hinterlassenschaften zu beseitigen.

3 Hausordnung für den Reitunterricht

  1. Der Reitunterricht findet in der Reithalle des Zentrums (große oder kleine Halle) sowie auf dem kleinen oder großen Außenparcours oder im Gelände statt.
  2. Die Reitstunden werden ausschließlich unter Aufsicht eines Instruktors durchgeführt. Die Instruktoren des Zentrums besitzen Qualifikationen als Freizeit-Reitinstruktoren oder entsprechende andere erforderliche Befähigungen. Das Zentrum übernimmt keine Verantwortung für Reitstunden, die auf dem Gelände von selbständigen Instruktoren durchgeführt werden; der Beleg für eine Unterrichtsstunde mit einem Instruktor des Zentrums ist der Kassenbeleg von JKS Salio.
  3. An den vom Zentrum organisierten Reitstunden dürfen alle Personen teilnehmen, die:
  • mindestens 13 Jahre alt sind (jüngere nur, wenn auch ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter teilnimmt),
  • keine gesundheitlichen Einschränkungen für das Reiten haben (bei Zweifeln ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich).
  1. Die Teilnehmer müssen eine Erklärung abgeben, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen sportliche Betätigung in Form des Reitens bestehen. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters.
  2. Für jede Reitstunde ist eine Anmeldung mit Angabe von Datum und Uhrzeit über die Rezeption erforderlich.
  3. Die Anmeldung kann persönlich oder telefonisch zwischen 10:00 und 19:00 Uhr erfolgen. Bei Verhinderung ist der Instruktor spätestens bis 19:00 Uhr am Vortag zu informieren; andernfalls ist bei der nächsten Reitstunde die Hälfte des Unterrichtspreises zu zahlen, gemäß Preisliste auf der Webseite.
  4. Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum behalten sich die Instruktoren das Recht vor, den Unterricht abzulehnen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.
  5. Das Reiten ist nur in geeigneter Kleidung erlaubt, und zwar:
  • knöchelhohe Schuhe (auch im Sommer) mit fester Sohle,
  • lange, möglichst reitspezifische Hosen ohne Nähte an der Seite des Sattels,
  • oberste Bekleidung, die nicht die Bewegungsfreiheit einschränkt,
  • Hut oder Reithelm – obligatorisch für Minderjährige.
  1. Im Zentrum besteht die Möglichkeit, Reitausrüstung zu mieten. Bei Beschädigung, Verlust, übermäßigem Verschleiß oder sonstigen Schäden haftet der Teilnehmer vollumfänglich. Den Mietgegenständen ist sorgsam Rechnung zu tragen; zurückgelassene Ausrüstung ohne vorherige Rückgabe bleibt beim Teilnehmer in Obhut.
  2. Bei Mietausrüstung kann das Zentrum eine Kaution in Geld- oder Sachwerten verlangen.
  3. Das Tragen von Kleidung mit raschelnden oder wehenden Elementen ist verboten.
  4. Der Instruktor kann den Teilnehmer auf nicht angemessene Kleidung hinweisen und verbindliche Anweisungen geben.
  5. Die angegebene Ankunftszeit ist nicht der Beginn der Reitstunde, sondern der Beginn der Vorbereitung des Pferdes, wozu gehört:
  • das Pferd aus der Box führen und an einem vom Instruktor bestimmten Ort anbinden,
  • das Pferd gründlich zu putzen und von Schlamm und Staub zu befreien, Mähne und Schweif einschließend,
  • die Hufe mit dem Hufkratzer zu reinigen,
  • Zaumzeug und Sattel anzulegen.

Dies gilt nicht für Anfänger.

  1. Verspätungen führen nicht zu einer Verlängerung der Unterrichtszeit, außer sie wurden dem Instruktor gemeldet und von ihm akzeptiert.
  2. Dauer und Gebühren der einzelnen Unterrichtseinheiten sind in der auf der Webseite veröffentlichten Preisliste enthalten.
  3. Jede Reitstunde besteht aus folgenden Teilen:
  • Vorbereitung des Pferdes,
  • Warm-up für Pferd und Reiter,
  • Übungen der jeweiligen Stunde,
  • Entspannung von Reiter und Pferd.
  1. Nach der Reitstunde ist der Reiter verpflichtet:
  • das Pferd zum Standplatz zurückzuführen,
  • sicher abzusatteln,
  • die Hufe zu säubern,
  • das Pferd wieder in die Box oder auf die Weide zu bringen,
  • die Box ordnungsgemäß zu verschließen,
  • das Zaumzeug zu reinigen,
  • das Equipment an den richtigen Platz zurückzulegen.
  1. Reiter sind für den Zustand der von ihnen genutzten Ausrüstung und für die ihnen anvertrauten Tiere verantwortlich. Bei Beschädigung müssen sie Ersatz leisten oder den entsprechenden Wert entrichten.

4 Der Reiter im Zentrum. Sicherheit.

  1. Teilnehmer sind verpflichtet, während des Unterrichts allen Anweisungen des Instruktors Folge zu leisten.
  2. Auf dem Gelände ist verboten:
  • ein Pferd von hinten zu nähern;
  • Pferde zu füttern, außer mit Zustimmung und unter Aufsicht des Instruktors;
  • zu rennen und zu schreien;
  • lärmende oder unruhige Hunde mitzubringen;
  • jedwede Gewalt gegen Pferde;
  • ohne Erlaubnis die Stallungen zu betreten.
  1. Auf dem Reitplatz gelten folgende Regeln:
  • Die Stunde wird vom Instruktor geleitet, es sei denn, Reiter nutzen den Platz nur mit ihren eigenen Pferden;
  • die Entscheidungen liegen bei den Reitern, sie sind für die Pferde verantwortlich;
  • reitende Pferde passieren sich auf der linken Seite;
  • Vorrang hat der Reiter, der im höheren Gang oder mit zugewiesenen Übungen reitet;
  • es ist auf Ordnung und Sicherheit für alle Teilnehmer und Pferde zu achten.
  1. In der Stallung gelten folgende Regeln:
  • nur berechtigte Personen dürfen die Stallungen betreten,
  • berechtigte Personen sollen Ruhe bewahren und nur im Rahmen ihrer Aufgaben handeln (z. B. Pferdevorbereitung auf das Reiten),
  • füttern, Boxen öffnen, Tiere freilassen oder betreten ohne Erlaubnis sind verboten.
  1. Es wird darauf hingewiesen, dass Pferde Fluchttiere sind und ihre Reaktionen auf Bewegungen, Gegenstände und Personen unvorhersehbar und potenziell gefährlich sein können. Das Zentrum übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch unvorhersehbare Pferdeverhalten entstehen.

5 Regeln für das Reiten im Gelände

  1. Der Instruktor entscheidet unter Berücksichtigung des Könnens der Reiter sowie der Wetter- und Geländeverhältnisse über das Reiten im Gelände, sofern der Reiter dies wünscht.
  2. Während des Ausritts müssen die Teilnehmer in der Formation und den vom Instruktor vorgegebenen Gängen reiten.
  3. Überholen anderer Reiter, insbesondere des Instruktors, ist verboten.
  4. Es ist verboten, auf Feldern, Wiesen oder Kulturen zu reiten. Geländeausritte finden nur an vom Instruktor festgelegten Orten statt.

6 Haftung

  1. Mit Betreten des Zentrums akzeptieren die Teilnehmer auch die folgenden Vertragsregelungen.
  2. Vor Unterrichtsbeginn informiert der Instruktor die Teilnehmer über die Durchführung des Unterrichts, Sicherheitsregeln, das Satteln und den Umgang mit dem Pferd. Teilnehmer müssen Unklarheiten unverzüglich dem Instruktor mitteilen und gegebenenfalls Anweisungen einholen.
  3. Sollte ein Teilnehmer nicht in der Lage sein, eine Übung auszuführen, muss er dies sofort beenden und den Instruktor informieren.
  4. Vor dem erstmaligen Betreten des Zentrums sind sämtliche Hausordnungen zu lesen und zu beachten.
  5. Die Haftung des Zentrums für Schäden an Personen oder Eigentum durch Teilnehmer ist so weit wie gesetzlich zulässig beschränkt.
  6. Insbesondere wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch Nichtbefolgung von Instruktoren-Anweisungen, Sicherheitsvorkehrungen, Regeln bezüglich des Pferdeführens, Erschrecken der Tiere, falsche Kleidung oder Ausrüstung, technische Fehler bei der Tierführung, Alkohol- oder Drogenkonsum, Erkrankungen, Schwangere oder fehlende ärztliche Konsultation entstehen.
  7. Das Zentrum haftet nicht für nicht notwendiges Eigentum der Teilnehmer auf dem Gelände. Wertgegenstände wie Geld, Schmuck, Dokumente etc. sind besonders geschützt abzugeben.
  8. Wertgegenstände (wie Brieftasche, Geld, Kreditkarten, Uhren, Schmuck) sind im kostenpflichtigen Depot an der Rezeption aufzubewahren. Der Depotbetrag beträgt 10 PLN. Bei Nichtablage übernimmt das Zentrum keine Haftung für Verlust oder Schäden.
  9. Das Zentrum haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und nur für eigene Angestellte.
  10. Das Zentrum haftet nicht für normalen Verschleiß der Teilnehmerausrüstung während des Unterrichts.
  11. Das Zentrum haftet nicht für Schäden durch andere Teilnehmer oder unbefugte Dritte auf dem Gelände.
  12. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt, außer schriftlich anders vereinbart oder in Ausnahmen der Hausordnung geregelt.
  13. Die jeweiligen Hausordnungen der Einrichtungen auf dem Gelände können detailliertere Haftungsregelungen enthalten.
  14. Die obigen Bestimmungen gelten auch für außerhalb des Zentrums organisierte Veranstaltungen, wie Camps und Geländeritte – hierbei übernimmt das Zentrum keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände über das für die Übungen nötige Maß hinaus.
  15. Das Zentrum haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen auf dem Parkplatz, Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge ausreichend gegen Diebstahl zu sichern.
  16. Jegliche Personen, die Tiere auf das Gelände bringen – soweit gemäß Hausordnung zulässig – haften vollumfänglich für verursachte Schäden, insbesondere bei mangelhafter Beaufsichtigung.

7 Persönliche Daten

Die Unterschrift der Erklärung und die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Zentrums bedeuten die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Zentrum. Der Datenverantwortliche ist das Zentrum, dessen Daten im ersten Abschnitt der Hausordnung angegeben sind. In Fragen zur Datenverarbeitung kann der Verantwortliche per E-Mail unter recepcja@salio.eu kontaktiert werden. Ein Datenschutzbeauftragter, Frau Dorota Dworczyńska, ist benannt (Kontaktadresse entspricht der des Datenverantwortlichen). Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf Grundlage der Einwilligung des Teilnehmers und zu den in der Erklärung genannten Zwecken. Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Erbringung der Dienstleistungen verarbeitet, jedoch nicht länger als 10 Jahre nach deren Beendigung, um mögliche Ansprüche im Rahmen der geltenden Verjährungsfristen abdecken zu können. Danach erfolgt die Datenverarbeitung nur noch im unbedingt notwendigen Umfang im Zusammenhang mit möglichen Streitigkeiten zwischen Teilnehmer und Zentrum. Dem Teilnehmer stehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit zu. Zudem besteht das Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Präsident des Amtes für Datenschutz). Die Datenbereitstellung ist freiwillig, jedoch Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistungen. Technisch-organisatorische Details regeln die DSGVO und das Datenschutzgesetz. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf wird als Verzicht auf die Dienstleistungen verstanden und schließt Ansprüche gegen das Zentrum aus, ausgenommen Erstattung für bereits bezahlte, nicht genutzte Leistungen. Eine Zustimmung zur Verwendung von Bildmaterial für Marketingzwecke kann separat gegeben werden. Die oben genannten Regeln gelten entsprechend für die Verarbeitung personenbezogener Daten für Marketingzwecke, wobei die Daten hierfür 3 Jahre verarbeitet werden.

8 Schlussbestimmungen

  1. Die Leitung des Zentrums sowie die Instruktoren bemühen sich um ein maximales Sicherheitsniveau für die Teilnehmer, übernehmen jedoch keine Haftung für Unfälle, die durch Nichtbeachtung dieser Hausordnung oder durch Zufallsereignisse entstehen. Ebenso wird keine Haftung für unbeaufsichtigtes Eigentum auf dem Gelände übernommen.
  2. Diese Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände des Zentrums unabhängig von anderen Regelwerken. Im Konfliktfall haben spezifischere Regelungen Vorrang.
  3. Jeder Teilnehmer ist durch die Haftpflichtversicherung des Instruktors abgesichert. Eine Unfallversicherung kann privat abgeschlossen werden.
  4. Die Teilnahme an den Veranstaltungen bedeutet die Anerkennung dieser Hausordnung. Personen mit groben Verstößen können vom Gelände verwiesen werden.
  5. Die Nutzung der Zimmer unterliegt einer separaten Hausordnung.
  6. Diese Hausordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.

Hausordnung des Reitzentrums.pdf